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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jäger & Wulf Solutions GbR

 

Friedrichshafen; Stand 23.08.2020

 

„Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in unserem System hinterlegt.”

 

Geltungsbereich der Bedingungen

 

  • Diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Jäger & Wulf Solutions GbR (JWS), Stockerholzstr. 37, 88048 Friedrichshafen und dem Kunden. 

  • JWS erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing (SEO, Storytelling, Social Media, E-Mail-Marketing), Konzeption und Beratung sowie sonstige Leistungen nach Absprache. 

  • Soweit nicht eine andere schriftliche Vereinbarung in einem Einzelfall getroffen wurde, gelten ausschließlich die AGB von JWS in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von JWS nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.jwsolutions.de/agb jederzeit abrufbar.

  • JWS ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist JWS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

 

Vertragsabschluss und Vertragsänderung

 

  • Der jeweilige Vertrag mit JWS kommt ausschließlich durch in Textform erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages oder durch Annahme eines schriftlich oder in Textform abgegebenen Angebots von JWS durch den Kunden zustande.

  • Angebote sind 30 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. 

  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

  • Detaillierte Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Angeboten, Verträgen sowie den Anlagen von JWS.

 

Zusammenarbeit und Mitwirkung des Kunden

 

  • Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Auftrags betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

  • Der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit hängt auch entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt. Dieser verpflichtet sich daher, JWS bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere ist der Kunde hier verpflichtet:

    • JWS alle zur Vertragsdurchführung benötigten Informationen, Daten, Unterlagen und Materialien, für die Dauer der Vertragsdurchführung zur streng vertraulichen Behandlung zu überlassen

    • JWS Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen zu gewähren

    • JWS Fehler, Mängel und Störungen unverzüglich mitzuteilen

    • für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit JWS abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache zu halten;

    • JWS angeforderte Inhalte und Inhaltselemente (Bild, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, digitalen Format zur Verfügung zu stellen

  • Arbeitsunterlagen werden von JWS sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt und nach Beendigung des Auftrags auf Verlangen an den Kunden zurückgegeben.

  • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang. 

  • Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung von JWS angefertigt werden, verbleiben bei JWS. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. 

 

Leistungen

 

  • Die Einzelheiten der von JWS für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.

  • Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ist JWS nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Quelldateien oder ähnlichem verpflichtet.

  • Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat JWS nicht zu vertreten. Sie berechtigen JWS, das Erbringen der betreffenden Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 

 

Abnahme der Leistung

 

  • Die Abnahme der Leistungen ist aufgeteilt in Teilabnahme und Gesamtabnahme.

Teilabnahme

  • Hat JWS vertraglich vereinbarte Teilleistungen vollständig erbracht, so stellt sie diese dem Kunden zur Überprüfung und Teilabnahme zur Verfügung. 

  • Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde unverzüglich jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Fall vor einer Weitergabe, die Teilabnahme zu erklären oder festgestellte Mängel schriftlich bis spätestens 5 Werktage nach Entdeckung mitzuteilen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

Gesamtabnahme

  • Hat JWS die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbracht, so stellt sie diese dem Kunden zur Überprüfung und Gesamtabnahme zur Verfügung. 

  • Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich und spätestens binnen drei Werktagen die Gesamtabnahme zu erklären oder JWS festgestellte Mängel schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

  • Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Werk in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.

  • Änderungswünsche nach Freigabe können eine kostenpflichtige Leistungsänderung darstellen.

 

Nutzungsrechte

 

  • JWS behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

  • An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

  • Inhaltlich ist das Nutzungsrecht auf den Vertragszweck begrenzt. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 

  • Will der Kunde von JWS gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

  • Die Arbeiten von JWS dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

  • Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

  • Über den Umfang der Nutzung steht JWS ein Auskunftsanspruch zu. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht JWS vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

 

Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

  • JWS behält sich das Recht vor, vom Kunden eine Abschlagszahlung über die bereits erbrachten Teilleistungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei vereinbarter Pauschalvergütung in den Vertragsunterlagen die Vergütung hinsichtlich einzelner Teilleistungen gesondert ausgewiesen ist.

  • Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Projekte mit Reiseaufwendungen, die für JWS im Rahmen des Auftrags entstehen, sind vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Die Kilometervergütung beträgt dabei 0,30 EUR/km.

  • Auslagen für Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Fotos oder ähnlichem sind vom Kunden zu erstatten.

  • Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich vereinbart innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Datum der Rechnung fällig. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die folgenden Regeln:

    • JWS steht ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

  • Mahnkosten sowie die Kosten anwaltlicher Investitionen sowie außergerichtlicher Kosten gehen immer zu Lasten des Kunden.

  • Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von JWS sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

Termine und Fristen

  • Die Lieferverpflichtungen von JWS sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen durch JWS zur Versendung gebracht wurden. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

  • Voraussichtliche Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen sind nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von JWS bestimmt und vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen unverbindlich. Die Vereinbarung von verbindlichen Terminen oder Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen kann nur ausdrücklich entweder in den Vertragsunterlagen oder nachfolgend erfolgen.

  • Ist für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen von JWS die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.

  • Gerät JWS mit den Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist ist es für den Kunden möglich, vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

Gewährleistung, Haftung und Sachmängel

  • Mängel haben die Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

  • JWS ist berechtigt, mangelhaft erbrachte Leistungen nachzubessern. Diese Nachbesserung kann durch wiederholte Überprüfung und Analyse der Ergebnisse oder durch Überarbeitung der Online-Marketingstrategie erfolgen.

  • Soweit die Nachbesserung innerhalb einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist dreimal fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

  • Mit der Genehmigung von Texten oder Analysen durch den Kunden, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit.

  • Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 (ein) Jahr ab Abnahme.

  • Für die von Kunden freigegebenen Texte entfällt jede Haftung von JWS.

  • JWS übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten oder ähnliches.

  • Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch JWS erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. JWS ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

  • Erachtet JWS für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

  • JWS tritt nicht für Mängel ein, die auf fehlerhafte oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind oder dadurch, dass er oder Dritte ohne Zustimmung von JWS die Auftragsleistung ganz oder teilweise verändern, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

  • JWS haftet nicht wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

  • Weiterhin haftet JWS ebenfalls nicht für die patent‑, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

 

Fremdinhalte und Leistungen Dritter

  • Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist JWS nicht verantwortlich. JWS ist ebenfalls nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

  • Die von JWS eingeschalteten Freien Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen von JWS. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von JWS eingesetzten Mitarbeiter, im Kaufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von JWS weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

Eigentumsvorbehalt und Zusatzleistungen

  • JWS behält sich das Eigentum an der Entwicklungsleistung bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

  • Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Sache hat der Kunde JWS unverzüglich zu benachrichtigen.

  • Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

Datenschutz

  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber JWS, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.

 

Geheimhaltung

  • JWS und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung des Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zu vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden.

  • Vertrauliche Informationen sind sinnhafte Wahrnehmungen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.

  • Werden Dritte in die Entwicklungsleistung von JWS einbezogen, so erhalten sie Kenntnis von vertraulichen Informationen nur nach Abgabe einer gleichumfänglichen Vertraulichkeitserklärung und in dem Umfang, der erforderlich ist, die Leistung zu erbringen.

  • Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  • Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen, wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc., nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

Kennzeichnung sowie Nennung des Kunden als Referenz, Gestaltungsfreiheit

  • JWS ist berechtigt auf dem Internetauftritt mit dem Unternehmensnamen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

  • Presseerklärungen, Auskünfte, etc., in denen eine Vertragspartei auf den anderen Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig. Ungeachtet dessen darf JWS den Kunden auf der Website www.jwsolutions.de oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen. 

  • Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. 

Vertragsdauer und Kündigungsfristen

  • Der Vertrag tritt mit Beginn der Zusammenarbeit zwischen JWS und Kunde in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

Streitigkeiten

  • Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrags zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projekts, ist vor einem gerichtlichen Verfahren ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. 

  • Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung sind externe Gutachten zu beauftragen, um eine möglichst außergerichtliche Einigung zu erzielen. 

  • Die Kosten hierfür tragen JWS und der Kunde zu gleichen Teilen.

Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen des Angebots, der AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  • Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

  • Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung von JWS. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.​

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